Informationsblatt für Gastangler
des Angelvereins Römhild 1953 e.V. für den Stausee Römhild
(Stand 02 / 2015)
Sehr geehrter Angelfreund,
die Mitglieder unseres Angelvereins begrüßen Dich recht herzlich an unseren Pachtgewässern und wünschen Dir erholsame Stunden. Damit auch viele Angelfreunde mit und nach Dir an unseren Gewässern erholsame Stunden in der Natur verbringen können, sind die nachfolgenden Regeln unbedingt einzuhalten. Bei Verstößen kann die Angelerlaubnis durch Fischereiaufseher und Mitglieder unseres Vorstandes ohne Ersatz und Wertausgleich entzogen werden.
- Die Durchführung einer Belehrung und die Anerkennung unserer Bedingungen ist bei Erhalt der Angelkarte mit der Unterschrift zu quittieren.
- Das Befahren der Grünflächen um den Stausee ist verboten.
- Es können nur die Parkplätze an der Trafostation oder am Weg gegenüber der Mastanlage genutzt werden (siehe Karte unten)
- Achtung Kontrolle durch Polizei, Ordnungsstrafen bei Nichtbeachtung
- Das Anlegen und unterhalten von Feuerstellen ist verboten.
- Camping ist untersagt (nur Wetterschutz- Bodenlose Zelte).
- Das Verunreinigen der Gewässer und der Uferzonen ist untersagt.
- Der Angelplatz ist nach dem Angeln von Müll- und Reststoffen zu befreien (mit nach Hause nehmen).
- Das Angeln vom Staudamm ist für Gastangler untersagt.
- Angeln vom Boot ist verboten.
- Der Fang ist sofort in die Fangkarte einzutragen, nach Erreichen des Fanglimits ist das Angeln sofort zu beenden
- Gegenüber Fischereiaufsehern und Mitgliedern des AV Römhild ist sich nach Aufforderung auszuweisen.
- Es gilt das Thüringer Fischereigesetz
- Die Verwendung von Köderfischen aus andern Gewässern ist untersagt
- Ausrüstung - eine der drei folgenden Möglichkeiten ist zulässig:
a) 2 Friedfischangeln oder
b) 1 Friedfischangel (Köderfischfang) und 1 Angel mit totem
Köderfisch ( Raubfischangel) oder
c) 1 Spinnangel oder Fliegenrute
- Beschilderung beachten!
Mindestmaße und Schonzeiten:
Aal 50 cm
Plötze ohne Maß
Rbg.Forelle 30 cm 15.02. - 31.03.
Hecht 60 cm 15.02. - 30.04.
Karpfen 35 cm
Schleie 30 cm
Zander 50 cm 01.04. - 31.05.
Rotfeder ohne Maß
Angeln mit Kunstköder ab 1.5.
Fanglimit für nachfolgende Angelgenehmigungen
Tageskarte 11.- € | 05:00 Uhr bis 22:00 Uhr | 3 maßige Fische, davon höchstens 2 Karpfen und höchstens 1 Hecht oder 1 Zander
Max. 15 Weißfische |
Angeln ohne Angelgenehmigung ist Schwarzangeln, darum erst Angelgenehmigung kaufen, dann angeln
Die Ausgabe der Erlaubnisscheine erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Fischereischeins.
- Störung der Angelns durch Badebetrieb und oder Wetterlage möglich. Tausch, Rückgabe, Datumsänderung und finanzielle Rückerstattung der Angelkarte ist nicht möglich.
- Die Angelkarte ist nicht übertragbar und nur für das eingetragene Datum gültig.
- Der Angelverein Römhild übernimmt keinerlei Haftung für Personen- und Sachschäden jeglicher Art.
- Nach Beendigung des Angelns ist die ausgefüllte Fangkarte (auch wenn nichts gefangen wurde) in den Briefkasten am Waagehaus der Schweinemastanlage (Pförtnerhaus) einzuwerfen oder bei der Kartenverkaufsstelle abzugeben.
- Die Ausgabe einer neuen Angelgenehmigung erfolgt nur, wenn Fangkarten abgegeben worden sind.
Hinweise, Meldungen über Verstöße und Ordnungswidrigkeiten an:
1. Vorsitzenden Veit Hermann 036944/ 50202 bzw. 0171/9749170
2. Vorsitzender Christian Mendel 036948/ 20554 bzw. 0176-22798392
Schatzmeister Stefan Hummel 036948/ 80752 bzw. 0151-40415212
Fischereiaufseher Klaus Seifferth 0179/6033472
Fischereiaufseher Ronald Hermann 036948/ 80480 bzw. 0177/ 6979363
Fischereiaufseher Silvio Amthor 0151/10986805
Fischereiaufseher Karsten Heide 0151/51737113
Viel Spaß, Erholung und Petri Heil!
Angelverein Römhild 1953 e.V.