Angelbedingungen an den Vereinsgewässern
für Mitglieder des Angelverein Römhild 1953 e. V.
(Stand 2 / 2015)
1. Stau Römhild, großer Hartenburgteich, Stau Roth, Stau Buchenhof
Angelbedingung für die Mischgewässer:
Friedfisch: 2 Handangeln
Raubfisch: 1 Handangel mit totem Köderfisch + 1 Handangel für Köderfischfang
bzw. 1 Handangel mit künstlichem Köder
Köder: alle gesetzlich zulässigen Köder, vom 01.02. bis 30.04. Verwendung
künstlichen Ködern untersagt
Besatz: Karpfen, Schleie, Hecht, Aal, Zander,
zusätzlich in Römhild und Buchenhof,- Regenbogenforellen
Angeln vom Boot verboten !
Tagesfangbegrenzung: täglich, insgesamt maximal 3 maßige Fische der folgenden Fischarten:
Karpfen, Schleie, Forelle, Aal, Hecht, Zander. (z.B. 2 Karpfen + 1 Forelle, oder 2 Schleie + 1 Aal)
andere Fischarten wie Barsche, Rotfedern, Plötze , Karausche, Wels ohne Fangbegrenzung
Fanglimit gilt von jeweils 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr für Vereinsmitglieder
Jahreslimit Hecht und Zander sind auf je 5 Stück pro Mitglied
und Angeljahr (März bis März) begrenzt
Dokumentation: Vor Angelbeginn ist das jeweilige Gewässer und das
Datum des Angeltages in die “Fangkarte “ einzutragen. Nach einem Fang ist dieser
sofort in die „Fangkarte “ einzutragen.
Beanglung : Nur vom Ufer.
untersagt sind: Angeln vom Damm und Wasserbaulichen Anlagen
Angeln vom Boot, Anlegen von Feuerstellen
2. Spring Gemarkung Römhild ( Salmonidenstrecken )
Beanglung vom 1.5. bis 1.10.
Angelbedingung:
Gewässerabschnitte: 1. Brücke Ortseingang Haina bis Wehr Spitalmühle
2. Brücke Hildburghäuser Str. bis Ortsgrenze Römhild / Milz
Salmonidengewässer: 1 Handangel
Köder: nur künstliche Köder,
Besatz: Bachforelle; Äsche
Fangbegrenzung: 3 maßige Salmoniden / Tag
Fangdokumentation:
Vor Angelbeginn ist das Datum des Angeltages in die Salmonidenfangkarte einzutragen!
Sofort nach dem Fang eines Fisches, ist dies in Salmonidenfangkarte zu dokumentieren / einzutragen. Ist eine Karte voll, dann muss eine weitere zu gekauft werden.
zu beachten: Die Verwendung von Wasserkugel, Pose und ähnlichen Geräten ist an
unserer fließenden Salmonidenstrecke untersagt!
3.Spring (Mischgewässerbereich)
Gewässerabschnitt:
Wehr- Spitalmühle bis Brücke Hildburhäuser Strasse
Beanglung vom 1.5. bis 1.10.
4. Mindestmaße, Schonzeiten
Fischart Mindestmaß Schonzeit
Regenbogenforelle 30 cm 15.2. bis 31.03
Bachforelle 30 cm 01.10. bis 30.04.
Äsche 30 cm 01.10. bis 31.05
Saibling 30 cm 01.10. bis 31.03.
Karpfen 35 cm -
Schleie 30 cm -
Hecht 60 cm 15.02. bis 30.04.
Aal 50 cm -
Zander 50 cm 01.04. bis 31.05.
5. Festlegung
- Vor dem Angeln ist zu prüfen, ob die Ausrüstung waidgerecht und vollständig ist.
- Das Anlegen und Unterhalten von Feuerstellen ist an allen Gewässern untersagt.
- Der Angelplatz ist grundsätzlich sauber zu verlassen.
- Nur vorgeschriebene und bekannt gegebene Parkplätze sind zu nutzen.
- Das Befahren der angrenzenden Wiesen ist grundsätzlich, lt. Pachtvertrag untersagt,
es werden keine Ausnahmen für Be- und Entladen geduldet.
- Beobachtete Ordnungswidrigkeiten, Fischsterben sind umgehend an die Fischereiaufseher oder den Vorstand zu melden.
Fischereiaufseher Klaus Seiffert 0174- 7288333
Fischereiaufseher Ronald Hermann 036948/ 80480 bzw. 0177/ 6979363
Fischereiaufseher Silvio Amthor 0151/10986805
Fischereiaufseher Maik Schneider 036948/ 21738
Fischereiaufseher Karsten Heide 0151/51737113
Fischereiaufseher Gregor Leib -
Fischereiaufseher Hayungs Daniel -
- Verstöße gegen die Festlegung des Vereins und der gesetzlichen Bestimmungen werden durch den
Vorstand und die Fischereiaufseher verfolgt und ziehen Strafen nach sich.