Sehr geehrter Vorstand,
Liebe Anglerinnen und Angler,
im Interesse der Eindämmung des nach wie vor hohen Infektionsgeschehens, wurden mit nachfolgender Verordnung (siehe Link) die Corona - Einschränkungen ab dem 10.01.2021 nochmals verschärft.
Momentan sind die im § 3 c benannten Mobilitätsbeschränkungen in Thüringen noch freiwillig. Jedoch sind alle angehalten, ihre Versorgungsgänge und Freizeitaktivitäten innerhalb einer Entfernung von 15 km vom Wohnort zu beschränken.
§ 3c Mobilitätsbeschränkungen
Jede Person ist angehalten, Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs und der Grundversorgung, die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen sowie Aktivitäten, die der Erholung oder individuellen sportlichen Betätigung dienen, innerhalb einer Entfernung von nicht mehr als 15 km vom Wohnort zu erledigen.“
Damit ist die Ausübung des Angelns in Thüringen weiterhin möglich. Dennoch möchten wir alle unsere Mitglieder darum bitten, ihre Angelausflüge im eigenen und im Interesse ihrer Familien möglichst zu beschränken. In jedem Fall sollten am Gewässer die allgemeinen Infektionsschutzregeln unbedingt eingehalten werden.
Trotz der täglich negativen Nachrichten und einer sich nicht verbessernden Coronas - Situation wünschen wir allen eine angenehme Woche, behalten Sie Ihren Optimus und bleiben Sie vor allem gesund.
Mit freundlichen Grüßen und einem
kräftigen Petri Heil
Andre Pleikies
Geschäftsführer
Landesanglerverband Thüringen e.V.
Magdeburger Allee 34
99086 Erfurt
Tel.: 0361.64 64 233
Fax: 0361.2 62 29 14
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